Plant die SPD eine Hartz IV-Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht?
Montag, 21. Februar 2011, 23:07
Bonn/Berlin – SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) haben große Bedenken mit Blick auf die geplante Anhebung der Hartz IV-Regelsätze geäußert. Er habe Zweifel, ob die generelle Erhöhung der monatlichen Regelsätze den Vorgaben der Verfassungsrichter entspreche, so Schneider. Nach seinen Worten wird die rot-grüne NRW-Landesregierung am Dienstagabend entscheiden, wie sie sich bei der kommenden Abstimmung im Bundesrat verhalten wird. Nach Informationen des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte entweder die SPD-Bundestagsfraktion oder auch das Bundesland NRW eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Hartz IV-Reform anstreben. Dies erkläre auch den vorzeitigen Ausstieg von Bündnis 90/Die Grünen aus den Gesprächen von Sonntag.
Nach dem Erwerbslosen Forum Deutschland zugetragenen Informationen wüsste die SPD schon seit Ende September 2009, dass der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene deutlich über 400 Euro liegen müsste. Sie hätte allerdings im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erkannt, dass sie sich im Vermittlungsausschuss gegenüber Union und besonders der FDP nicht hätte durchsetzen können. Deshalb hätte sie dafür gesorgt, dass Sachen wie Mindestlohn für 1, 2 Millionen Beschäftigte in der Leiharbeit, beim Wachschutz und in der Weiterbildung sowie im Bildungspaket, die Jugendsozialarbeit, durch bekommen würde.
Nach den Informationen könnte es jetzt ein mögliches Szenario geben:
Die SPD könnte, wenn der Vermittlungsausschuss einen Kompromissvorschlag dem Bundestag vorlegt, entweder dagegen stimmen oder sich enthalten. Im Bundesrat würden SPD-Geführte Länder dazu stimmen. NRW würde sich enthalten bzw. dagegen stimmen. Somit hätte die SPD den Weg offen für eine Normenkontrollklage, entweder durch die Bundestagsfraktion oder durch das Bundesland NRW. Damit wäre auch der Ausstieg von Bündnis 90/Die Grünen erklärbar, weil NRW sich dann der Stimme enthalten oder gegen den Kompromissvorschlag stimmen müsste. Damit wäre für NRW der Weg für Normenkontrollklage frei. Dazu hab es nach Ansicht der NRW-Linken auch schon einen konkreten Beschluss (http://www.elo-forum.net/topstory/201012026705.html ) im Landtag von NRW gegeben.
Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland kommentierte das mögliche Szenario so: „Vorausgesetzt, die SPD verhält sich so, dann hat sie den Vermittlungsausschuss für ihre wahlkampftaktischen Manöver instrumentalisiert. Sie wusste seit Ende September, dass der von Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf nicht verfassungskonform war. Dennoch zockt die SPD bis zum letzten. Sie hätte schon vorher deutlich machen können, dass es dazu keine Zustimmung gegen wird, ohne dass man dazu den Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz ausgraben musste. Sollte das Szenario allerdings nicht zutreffen, hat die SPD einem faulen Kompromiss zugestimmt, ohne dass dafür eine Not bestand. Die SPD war diesmal ein einer besseren Position, wie im Vermittlungsausschuss 2003, wo Union und FDP locker einer Absenkung des eigentlich geplanten Hartz IV-Regelsatz durchdrücken konnten“.
Mhm,da darf man gespannt sein. SPD und Grüne,Täter von Gestern,wollen tätige Reue üben und es sich mit ihrem Koalitionspartner von Morgen verderben?Wer`s glaubt wird selig,wenigstens zeitweilig.
Der Gipfel der Gerissenheit wäre es sowieso.
Pingback: Der Hartz IV Wahnsinn und die SPD
Essen sagt:
Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
23. April 2011 um 21:30
Ich hatte eine neue arbeitsstelle angefangen um endlich aus dem Harz 4 heraus zukommen, musste mir das erste Geld zusammen leihen um zur Arbeitsstelle zukommen, weil die AGE nicht zahlte, die Sachbearbeiterin sagte das nur Überweisen ginge, mir das ich den Betrag umgehend auf meinen Konto hatte. Was jedoch nicht der Fall wahr. Nun komme ich seit 14 tagen nicht mehr zu meiner arbeitsstelle, die ca. 265 km von zu Hause weg ist. Ich hatte es dem Arbeitsgeber mitgeteilt, auch der Arbeitsgeber hatte bei der AGE gespräche geführt, alles ohne Ergebniss. Somit bekam ich meine Kündigung vom Arbeitsgeber wegen nicht erscheinen auf der Arbeitsstelle.
Das beantragte Geld ist immer noch nicht da, obwohl ich es vorgelelt hatte.
Es kam am 21.4. 11 eine Ablehnung, da heißt es ich würde mein Geld von der AGE auch wieder bekommen. Darf die AGE mir meine Arbeitsstelle kaputt machen?
Wie weit darf die AGE es teiben, wo ist mein Recht, das ich von der AGE weg will und meine Familie alleine durch bringen will.
Das kann doch wohl nicht Rechtlich sein, Oder???
Bitte mitteilung, Danke